Eine antragsgebundene Steuervergünstigung, die dem Steuerpflichtigen nur einmal gewährt werden kann, ist für die Zukunft auch dann "verbraucht", wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat, obwohl ein erforderlicher Antrag vom Steuerpflichtigen nicht gestellt worden ist.
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13. Februar 2019